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AGB

Heul nicht, ist halt so!

ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Graeff & Khan Werbeagentur GbR, folgend Owls & Larks Werbeagentur genannt, und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gültig.

 

1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

1.1 Der an die Owls & Larks Werbeagentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

1.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Owls & Larks Werbeagentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist

1.3 Ohne Zustimmung der Owls & Larks Werbeagentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.

1.4 Die Werke der Owls & Larks Werbeagentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

1.5 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Owls & Larks Werbeagentur.

1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Owls & Larks Werbeagentur.

1.7 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im Fall der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Owls & Larks Werbeagentur.

2. Honorar

2.1 Ein Stundensatz bei der Owls & Larks Werbeagentur beginnt ab 89,00 Euro netto; geltend für Werk- und Dienstverträge.

2.2 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer (BDG), der Allianz Deutscher Designer (AGD) und dem Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA).

2.3 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

2.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

2.5 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten nach Eingang unserer Rechnung(en) fällig; sie sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die Owls & Larks Werbeagentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

2.6 Auftragsbezogene Termine sind verbindlich und ausschlaggebend für die jeweiligen Honorare. Sollte es aus Gründen dazu kommen, dass Termine nicht wahrgenommen werden, müssen diese bis spätestens zwei Werktage im voraus schriftlich abgesagt werden. Anderenfalls behält sich die Owls & Larks Werbeagentur das Recht vor, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
– Nach zwei Werktagen vor dem Termin: 50% des ursprünglich vereinbarten Honorars
– Nach einem Werktag vor dem Termin: 75% des ursprünglich vereinbarten Honorars
– Am selben Tag des Termins: 100% des ursprünglich vereinbarten Honorars

3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

3.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt die Owls & Larks Werbeagentur nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

3.4 Soweit die Owls & Larks Werbeagentur auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter die Owls & Larks Werbeagentur von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

3.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Neben- und Reisekosten sind nach Anfall zu erstatten und werden in Rechnungen der Owls & Larks Werbeagentur als separate Position aufgeführt.

4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

4.1 An den Arbeiten der Owls & Larks Werbeagentur werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

4.2 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Vertreters.

5. Haftung

5.1 Eine Haftung für die Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Owls & Larks Werbeagentur nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

5.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

5.3 Soweit die Owls & Larks Werbeagentur auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

5.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter.
Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Owls & Larks Werbeagentur, stellt er sie von der Haftung frei.

5.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Owls & Larks Werbeagentur nicht ausgeschlossen.

6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Stand: 01.01.2021

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