ALLGEMEINES
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Graeff & Khan Werbeagentur GbR, folgend Owls & Larks Werbeagentur genannt, und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gültig.
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1 Der an die Owls & Larks Werbeagentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Owls & Larks Werbeagentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist
1.3 Ohne Zustimmung der Owls & Larks Werbeagentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
1.4 Die Werke der Owls & Larks Werbeagentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
1.5 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Owls & Larks Werbeagentur.
1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Owls & Larks Werbeagentur.
1.7 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im Fall der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Owls & Larks Werbeagentur.